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Behörden & Aufenthalt

Steuernummer beantragen

Für Bankkonto, Mietvertrag, Strom, Wasser oder einen Immobilienkauf brauchen Sie in der Türkei eine Steuernummer. Die gute Nachricht: Sie bekommen sie online, in wenigen Minuten.

Stand: ~3 Min. LesezeitOffizielle Quellen am Ende des Artikels

Wofür Sie die Steuernummer brauchen

Die Steuernummer (vergi kimlik numarası) ist in der Türkei die Nummer für fast alle Verträge: Bankkonto, Mietvertrag, Strom- und Wasseranschluss, Immobilien- oder Autokauf. Wer neu ankommt, sollte sie deshalb als eines der ersten Dinge beantragen.

Fall 1: Sie haben noch keine Aufenthaltskarte

  1. Online-Formular öffnen

    Rufen Sie beim Digitalen Finanzamt der Steuerverwaltung (GİB) das Formular für Ausländer auf („Yabancılar İçin Potansiyel Vergi Kimlik Numarası").

  2. Daten eintragen

    Abgefragt werden u. a. Name, Geschlecht, Geburtsort, Namen der Eltern, Land, Passnummer, Handynummer und Adresse. Schreiben Sie Ihren Namen genau wie im Reisepass.

  3. Nummer notieren

    Nach dem Absenden erhalten Sie Ihre Steuernummer. Machen Sie einen Screenshot oder notieren Sie die Nummer – Sie brauchen sie bei Bank und Verträgen.

  4. Falls es nicht klappt

    Erscheint die Meldung „Kimlik ve pasaport bilgilerinizin doğruluğu sağlanamadı" (Ihre Angaben konnten nicht bestätigt werden), beantragen Sie die Nummer persönlich beim Finanzamt, in Manavgat beim Manavgat Vergi Dairesi – mit Ihrem Reisepass.

Fall 2: Sie haben eine Aufenthaltskarte

Seit dem 1. Juli 2010 gilt für Ausländer mit Ausländer-Identifikationsnummer (yabancı kimlik numarası, beginnt mit 99): Für alle steuerlichen Vorgänge wird nur noch diese Nummer als Steuernummer verwendet. Mit Aufenthaltskarte müssen Sie also keine eigene Steuernummer mehr beantragen – geben Sie einfach Ihre 99er-Nummer an.

Gut zu wissen

  • Der Antrag ist online und ohne Termin möglich.
  • Die Steuernummer ist keine Steuerpflicht: Sie bedeutet nicht, dass Sie in der Türkei Steuern zahlen müssen.
  • Fragen zur Besteuerung von Renten oder Mieteinnahmen klären Sie mit einem Steuerberater (mali müşavir).

Stand und offizielle Quellen

Stand: 28.09.2026. Regeln, Gebühren und Abläufe können sich jederzeit ändern. Bitte prüfen Sie vor jedem Behördengang die aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten – dort gilt immer die neueste Fassung. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

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