Was Banken prüfen müssen
Nach der MASAK-Verordnung zur Geldwäscheprävention müssen Banken jeden Kunden identifizieren. Als Ausweis nennt die Verordnung u. a. Reisepass und Aufenthaltskarte. Erfasst werden Name, Geburtsort und -datum, Art und Nummer des Ausweises, Staatsangehörigkeit, Adresse sowie Angaben zu Beruf und Tätigkeit.
Für eine dauerhafte Geschäftsbeziehung – also ein Konto – wird zusätzlich die Adresse überprüft: mit einer Wohnsitzbescheinigung (yerleşim yeri belgesi), einer Rechnung für einen Anschluss aus den letzten drei Monaten oder einem Dokument einer Behörde. Die Bank kann die Adresse auch über e-Devlet-Datenbanken abgleichen.
Diese Unterlagen sollten Sie mitnehmen
- Reisepass und – falls vorhanden – Aufenthaltskarte
- Steuernummer bzw. Ausländer-ID (99…) – Banken verlangen sie in der Praxis in der Regel
- Adressnachweis: Wohnsitzbescheinigung oder aktuelle Strom- oder Wasserrechnung (Adresse registrieren)
- Eine funktionierende türkische Handynummer für SMS-Codes und Mobile Banking (Handy registrieren)
- Angaben zu Beruf und Einkommensquelle, z. B. Rente
Neu 2026: Identifizierung per Video
Laut TRT Haber ist im Juni 2026 eine MASAK-Regelung in Kraft getreten, nach der Ausländer auch per Videoanruf identifiziert werden dürfen – nur mit einem Reisepass nach ICAO-Standard mit NFC-Chip. Die Adresse muss innerhalb von drei Monaten überprüft werden; bis dahin sind Überweisungen und Barabhebungen nicht möglich. Geld darf zunächst nur von bzw. auf eigene Konten im Ausland fließen, und Bürger bestimmter Risikoländer sind ausgeschlossen. Ob Ihre Bank das anbietet, erfahren Sie direkt bei ihr.
Tipps für die Kontoeröffnung
- Fragen Sie in der Filiale nach Mitarbeitenden, die Ihre Sprache sprechen, und lassen Sie sich Gebühren für Kontoführung, Karten und Auslandsüberweisungen nennen.
- Überlegen Sie, ob Sie neben einem Lira-Konto (TL) auch ein Fremdwährungskonto (döviz hesabı), z. B. in Euro, brauchen.
- Für Rentenzahlungen aus dem Ausland lohnt ein Kostenvergleich der Überweisungswege.
Stand und offizielle Quellen
Stand: 28.09.2026. Regeln, Gebühren und Abläufe können sich jederzeit ändern. Bitte prüfen Sie vor jedem Behördengang die aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten – dort gilt immer die neueste Fassung. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
- MASAK-Verordnung zur Geldwäscheprävention (Text, PDF)ito.org.tr
- MASAK: Häufige Fragenmasak.hmb.gov.tr
- TRT Haber: Fern-Identifizierung für Ausländer (2026)trthaber.com
- Digitales Finanzamt: Steuernummer für Ausländerdijital.gib.gov.tr