Wie lange darf das Auto bleiben?
- Mit Wohnsitz im Ausland (Touristen): laut Handelsministerium bis zu 730 Tage. Voraussetzung ist, dass Sie im vorangegangenen Jahr mindestens 185 Tage außerhalb der Türkei gelebt haben – nachgewiesen über die Ein- und Ausreisestempel.
- Mit Aufenthaltserlaubnis in der Türkei: so lange, wie Ihr İkamet gültig ist – höchstens aber 730 Tage.
Wer darf fahren?
Außer Ihnen dürfen laut Handelsministerium nur Ihr Ehepartner, Ihre Eltern und Großeltern sowie Ihre Kinder und Enkel das Fahrzeug fahren – und nur, solange Sie selbst in der Türkei sind. Verkauf, Vermietung oder Überlassung an andere Personen sind nicht erlaubt.
Verlängerung
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn vorher die zugrunde liegenden Dokumente verlängert wurden – etwa Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis. Verlängern Sie also zuerst Ihr İkamet und kümmern Sie sich dann rechtzeitig vor Fristende beim Zoll um das Fahrzeug.
Bußgelder bei Fristüberschreitung
Laut Handelsministerium kostet eine Überschreitung von bis zu einem Monat 2.988 TL, von bis zu zwei Monaten 5.976 TL (Beträge 2026). Ab drei Monaten wird ein Bußgeld von einem Viertel der Zollabgaben fällig.
Gut zu wissen
- Sie brauchen eine in der Türkei gültige Kfz-Haftpflichtversicherung – klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob Ihre Police die Türkei abdeckt.
- Mit Aufenthaltserlaubnis gilt für den ausländischen Führerschein die Sechs-Monats-Regel: Führerschein umschreiben.
- Bei Fragen hilft das Zollamt oder ein Zollberater (gümrük müşaviri).
Stand und offizielle Quellen
Stand: 28.09.2026. Regeln, Gebühren und Abläufe können sich jederzeit ändern. Bitte prüfen Sie vor jedem Behördengang die aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten – dort gilt immer die neueste Fassung. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.